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   BPatG, 11.12.2003 - 33 W (pat) 274/02   

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https://dejure.org/2003,24777
BPatG, 11.12.2003 - 33 W (pat) 274/02 (https://dejure.org/2003,24777)
BPatG, Entscheidung vom 11.12.2003 - 33 W (pat) 274/02 (https://dejure.org/2003,24777)
BPatG, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 33 W (pat) 274/02 (https://dejure.org/2003,24777)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 11.12.2003 - 33 W (pat) 274/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24, m.w.N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).

    Da Buchstaben denselben Maßstäben der Unterscheidungskraft unterliegen wie andere Markenformen, kann nicht davon ausgegangen werden, das sie von Haus aus über eine geringere Kennzeichnungskraft verfügen (vgl. BGH GRUR 2002, 626 - IMS; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 11.12.2003 - 33 W (pat) 274/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24, m.w.N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 11.12.2003 - 33 W (pat) 274/02
    Da Buchstaben denselben Maßstäben der Unterscheidungskraft unterliegen wie andere Markenformen, kann nicht davon ausgegangen werden, das sie von Haus aus über eine geringere Kennzeichnungskraft verfügen (vgl. BGH GRUR 2002, 626 - IMS; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

    Auszug aus BPatG, 11.12.2003 - 33 W (pat) 274/02
    Hierbei käme es auf die von der Markeninhaberin genannten Drittmarken auch kaum mehr an, da der bloße Rollenstand für die Originalitätsschwäche von benutzten Serienzeichen eine nur geringe Rolle spielt (vgl. BPatG GRUR 2002, 345 - ASTRO BOY/Boy).
  • BPatG, 29.07.2008 - 25 W (pat) 17/06

    SMILE/SmileCompany

    33 W (pat) 274/02 EB/E.B. Company).
  • BPatG, 05.06.2008 - 25 W (pat) 17/06
    Während "Smile" keinen beschreibenden Begriffsinhalt in Bezug auf die hier maßgeblichen Waren und Dienstleistungen aufweist, erschöpft sich der Bestandteil "Company" in seiner Bedeutung "Gesellschaft" nur in einem Hinweis darauf, dass die betreffenden Waren/Dienstleistungen durch eine Gesellschaft i. S. eines Unternehmens erbracht werden (vgl. BPatG 32 W (pat) 393/02 - FITNESS COMPANY; BPatG 33 W (pat) 274/02 EB/E.B. Company).
  • BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    Der durch die Widerspruchsmarke geschützten Ware "Bekleidungsstücke" sind die "Webstoffe" der jüngeren Marke als Ausgangsmaterial für Bekleidungsstücke im mittleren Grade ähnlich (so schon BPatG, 27 W (pat) 369/94 - REMO München/ Breno; ebenso 33 W (pat) 274/02 - EB/E.B. Company; vgl. auch Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 13. Aufl.), was allgemein für Waren verschiedener Fertigungsstufen gilt, soweit die Vorprodukte - wie hier - als wesensbestimmend für das fertige Produkt anzusehen sind (vgl. BGH a.a.O. - Bayer/BeiChem BPatG, BPatG, Beschl. v. 30. August 2005, 27 W (pat) 224/04 - cotto.nino/cottonita; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 483).
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